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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  der Medienart Solutions AG

 Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden AGB regeln die vertragliche Beziehung (nachfolgend Werbevertrag genannt) zwischen der Medienart Solutions AG (nachfolgend Medienart Solutions) und dem Werbeauftraggeber (nachfolgend Kunde) bzw. der von ihm beauftragten Werbe-, Media, PR-, DM- oder Webagentur (nachfolgend Agentur) oder dem Vermittler betreffend die Schaltung von Werbemitteln des Kunden auf den von der Medienart Solutions vermarkteten Werbeträgern. Werbeträger können von Medienanbietern hergestellte Druckerzeugnisse, betriebene Onlineplattformen oder anderweitige Plattformen sein.

1.2. Die AGB haben auch für die Agentur und den Vermittler Geltung, selbst wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird.

1.3. Allfällige individuelle, schriftliche Vereinbarungen mit der Medienart Solutions gehen den AGB vor. Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, selbst wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen sollten.

1.4. Die Medienart Solutions ist jederzeit berechtigt, Dritte für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Medienart Solutions schliesst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Werbeverträge mit dem Kunden ab.

2.2. Gegenüber der Medienart Solutions handelt die Agentur im Namen und auf Rechnung des Kunden.

2.3. Jeder Werbevertrag muss den Kunden und den Inhalt des Werbemittels genau bezeichnen.

2.4. Die Medienart Solutions nimmt die Aufträge von Agenturen nur für namentlich bezeichnete Kunden an. Die Medienart Solutions ist berechtigt, von Agenturen eine Handlungsvollmacht des Kunden zu verlangen. Ein von einer Agentur vertretener Kunde kann sich gegenüber der Medienart Solutions nur durch Zahlung an die Medienart Solutions von seiner Zahlungsverpflichtung befreien.

3. Geistiges Eigentum, Know-how

3.1. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, Inhaber sämtlicher erforderlichen Rechte am von ihm übermittelten Werbemittel zu sein oder sämtliche Nutzungsrechte erworben und abgegolten zu haben. Der Kunde räumt der Medienart Solutions bzw. den Medienanbietern die im Rahmen der Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte daran ein.

3.2. Medienart Solutions hat das Recht, das Werbemittel wo nötig mit der Bezeichnung "Werbung" oder ähnlich zu versehen.

3.3. Der Kunde anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der Medienart Solutions an allen von ihr selber kreierten Werbemitteln mit individuellem Charakter. Soweit der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Medienart Solutions nachkommt, ist ihm die Nutzung dieser Werbemittel im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.

3.4. Die Medienart Solutions ist berechtigt, Know-how (wie Ideen, Konzepte und Verfahren, sowie aggregierte Daten und Analysen) welches sie bei der Vertragserfüllung alleine oder gemeinsam mit dem Kunden oder der Agentur gewinnt, auch unabhängig vom Kunden und der Agentur zu nutzen und auszuwerten.

3.5. Der Kunde räumt der Medienart Solutions das Recht ein, die Werbemittel zum Zweck von Eigenwerbung zu verwenden (z.B. Einbindung der Werbemittel auf die eigene Website), wobei eine technische Bearbeitung und Formatänderung ohne inhaltliche Veränderung zulässig ist. Medienart Solutions ist ausserdem berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen.

4. Tarife

4.1. Es gelten die jeweils gültigen Tarife, welche der Medienanbieter oder die Medienart Solutions festlegt. Sie enthalten keine Produktionskosten, Steuern oder sonstige Abgaben. Allfällige Eigenleistungen der Medienart Solutions oder ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.2. Agenturen sind gegenüber ihren Kunden zur Tariftreue verpflichtet.

4.3. Die Tarife können jederzeit angepasst werden und treten auch bei laufenden Werbeverträgen sofort in Kraft. Tariferhöhungen bei laufenden Werbeverträgen werden dem Kunden in geeigneter Form sofort mitgeteilt. Die Tariferhöhung gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen seit Zugang der Mitteilung dieser schriftlich widerspricht und damit vom Vertrag zurücktritt. Das Schweigen des Kunden gilt als Annahme. Die bis zum Widerspruch erbrachten Leistungen oder unkündbaren Platzierungen müssen vom Kunden bezahlt werden. Allfällig gewährte Mengenrabatte werden entsprechend der bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts tatsächlich bezogenen Menge reduziert.

4.4. Die Agenturen und Vermittler von Werbeaufträgen sichern der Medienart Solutions zu, alle Arten von allfälligen Rabatten rechtmässig zu verwenden. Insbesondere informieren sie ihre Kunden vollständig und transparent über die Rabatte und geben die Rabatte ihren Kunden vollständig weiter, soweit der jeweilige Kunde nicht explizit darauf verzichtet hat.

4.5. Die Medienart Solutions behält sich vor, Rabatte, die auf Grund von Gesamtabschlüssen gewährt wurden, nach zu verrechnen, wenn das vereinbarte Umsatzvolumen für die gewährten Rabatte nicht erreicht wurde.

5. Anlieferung und Bereitstellung der Werbemittel

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Werbemittel dem von der Medienart Solutions genannten Verlag oder Anbieter spätestens am in den Mediadaten genannten Anzeigeschluss und in der von Medienart Solutions verlangten Form und unter Berücksichtigung der technischen Spezifikationen (druckfertig) zur Verfügung zu stellen.

5.2. Die physische oder digitale Übermittlung der Werbemittel erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Medienart Solutions haftet weder für einen Verlust noch für eine Beschädigung von Daten.

5.3. Die Werbemittel werden weder aufbewahrt noch zurückgesandt.

6. Umbuchungen

6.1. Umbuchungen sind unter Berücksichtigung einer Frist von zehn Arbeitstagen vor Inserateschluss möglich.

6.2. Ein Umbuchungsantrag ist in jedem Fall vor Ablauf der genannten Fristen begründet und schriftlich (Brief oder Fax) oder elektronisch (E-Mail) an die Medienart Solutions zu richten. Massgebend ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Mitteilung.

6.3. Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind mindestens die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen der Medienart Solutions und allfälliger Dritter geschuldet.

7. Vertragsrücktritt durch den Kunden

7.1. Die zwischen dem Kunden und der Medienart Solutions schriftlich vereinbarten Werbeaufträge sind verbindlich. Ein Rücktritt dieser Vereinbarung ist durch den Kunden in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung einer Frist von zehn Arbeitstagen vor Inserateschluss ohne Kostenfolge möglich. Bei Rücktritt nach Inserateschluss werden 100% des Auftrags dem Kunden in Rechnung gestellt.

7.2. Auch bei einem fristgerechten Rücktritt sind mindestens die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen der Medienart Solutions und allfälliger Dritter geschuldet.

7.3. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Fall vor Ablauf der genannten Fristen begründet und schriftlich (Brief oder Fax) oder elektronisch (E-Mail) an die Medienart Solutions zu richten. Massgebend ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Mitteilung.

8. Vertragsrücktritt durch Medienart Solutions

8.1. Liegen wichtige Gründe vor, ist die Medienart Solutions berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung und ohne Ersatzpflicht vom Werbevertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Beendigung des Vermarktungsvertrags zwischen der Medienart Solutions und dem Medienanbieter oder die Einstellung des Werbeträgers durch den Medienanbieter.

8.2. Ein sofortiges Rücktrittsrecht gilt auch, wenn der Kunde trotz Abmahnung entweder gegen die AGB verstösst oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

8.3. Der Rücktritt der Medienart Solutions entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der geschalteten Werbemittel und der bereits erbrachten Leistungen.

9. Rechte des Medienanbieters und Ablehnung von Werbemitteln

9.1. Werbemittel mit religiösem oder politischem Inhalt bedürfen einer speziellen Genehmigung und sind dem Medienanbieter vorzulegen.

9.2. Platzierungswünsche des Kunden können nur unverbindlich entgegengenommen werden.

9.3. Der Medienanbieter ist berechtigt, Änderungen am Werbemittelinhalt zu verlangen oder Werbemittel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Mediananbieter ist im Übrigen dazu berechtigt, Werbemittel wegen der Herkunft, Form, technischen Qualität oder aus organisatorischen Gründen abzulehnen. Diese Rechte bestehen auch nach bereits erfolgter Schaltung des Werbemittels. Der Kunde wird darüber sofort informiert.

9.4. Der Kunde hat im Falle der Ablehnung die Möglichkeit, unter der Berücksichtigung der Fristen von Ziffer 6 ein neues oder abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, auf das die Ablehnungsgründe nicht zutreffen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9.5. Erfolgt die Ablehnung aus rechtlichen Überlegungen, weil der Werbeinhalt z.B. gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstösst, bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Auftragsvolumens verpflichtet. Zudem fakturiert die Medienart Solutions dem Kunden die ihr daraus entstehenden Umtriebe.

9.6. Der Medienanbieter kann seine Werbeangebote jederzeit ändern oder sie ganz oder teilweise einstellen.

10. Trackingsysteme

10.1. Im Fall von Online-Werbemitteln gestattet der Kunde die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. Sofern der Kunde die Vornahme solcher Auswertungen nicht wünscht, kann er dies dem Medienanbieter mitteilen.

10.2. Der Kunde räumt dem Anbieter von Online-Plattformen das Recht ein, die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln und zu vertreiben.

11. Haftung des Kunden

11.1. Der Kunde ist für die Inhalte (einschliesslich allfälliger Verlinkungen und Inhalte der verlinkten Seiten und Objekte) und die technische Qualität der Werbemittel verantwortlich. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Inhalte den Vorschriften des betreffenden Medienanbieters entsprechen und einschlägige Gesetze, Konventionen, Branchenregeln und gute Sitten respektieren.

11.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allenfalls auch kantonales und ausländisches Recht zu beachten ist.

11.3. Der Kunde stellt die Medienart Solutions und den Mediananbieter bzw. deren Organe, Mitarbeiter und Hilfspersonen im gesetzlich zulässigen Umfang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit Inhalten seiner Werbemittel an sie gerichtet werden. Er übernimmt sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung (insbesondere Gericht- und Anwaltskosten) und tritt auf Verlangen der Medienart Solutions oder des betroffenen Medienanbieters im Prozess bei.

11.4. Die Medienart Solutions kann für die vereinbarten und verbindlich gebuchten Werbemittel die geschuldete Vergütung vollständig in Rechnung stellen, wenn die Werbemittel aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die Werbemittel nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt oder nachträglich abgeändert wurden. In diesen Fällen lehnt die Medienart Solutions jegliche Haftung für eine ordnungsgemässe Schaltung ab. Allfällig entstandene Zusatzkosten für die Medienart Solutions oder den Medienanbieter können dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

12. Mangelhafte Schaltung von Werbemitteln

12.1. Feststellungen des Kunden über mangelhafte Schaltungen sind der Medienart Solutions innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Schaltung schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Ausführung des Werbevertrags als genehmigt.

12.2. Ist infolge einer schuldhaften Pflichtverletzung der Medienart Solutions der Sinn oder die Wirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigt oder ist ein solches infolge einer schuldhaften Pflichtverletzung der Medienart Solutions während mehreren Tage oder überhaupt nicht geschaltet worden, erlässt die Medienart Solutions dem Kunden nach ihrer Wahl die für die betreffende Schaltung vereinbarten Kosten oder veranlasst die Verlängerung oder nochmalige Schaltung des Werbemittels in der vereinbarten Weise.

12.3. Alle weiteren Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der mangelhaften Schaltung von Werbemitteln sind wegbedungen.

13. Fakturierung, Zahlungskonditionen

13.1. Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Medienanbieter und Werbeangebot bei Vertragsabschluss, beim Erscheinen der gedruckten Publikation, monatlich oder nach Beendigung der Werbekampagne. Die Medienart Solutions kann Vorauszahlung verlangen.

13.2. Die Rechnungen der Medienart Solutions sind ohne Skontoabzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

13.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 10% pro Jahr zu bezahlen. Medienart Solutions kann den Kunden zusätzlich mahnen. Die Kosten von CHF 50.00 für die zweite und zugleich letzte Mahnung trägt der Kunde.

13.4. Die Medienart Solutions ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die allfällig laufende Schaltung der Werbemittel zu unterlassen. Der Zahlungsanspruch für die unterlassene Schaltung bleibt bestehen.

13.5. Bei Verzug, Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs des Kunden entfallen allfällige Rabatte und Vermittlungsprovisionen.

14. Datenschutz, Weitergabe der Daten für Werbestatistiken

14.1. Soweit der Medienart Solutions im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf sie diese zum Zweck der Abwicklung ihrer vertraglichen Leistungen sammeln und bearbeiten und im ihr sinnvoll erscheinenden Umfang auch dem Medienanbieter und Dritten, wie z.B. Unterakkordanten, zugänglich machen.

14.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Datenbearbeitung und -Übermittlung zu untersagen, seine Daten jederzeit einzusehen und unrichtige Daten zu berichtigen.

14.3. Der Kunde gewährleistet, dass er im Hinblick auf die von ihm verwendete Technologie sowie auf seine Datensammlung und -bearbeitung das Schweizerische Datenschutzgesetz einhält.

14.4. Medienart Solutions behält sich vor, Endnutzerdaten, die Werbemittel und weitere Daten (wie Laufzeit und Bruttopreis) zur Erstellung von branchenüblichen Werbestatistiken zu verwenden oder an eines oder mehrere spezialisierte Institute zu liefern. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Statistiken bei diesen Instituten auf eigene Kosten zu beziehen.

14.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Medienart Solutions vor Abschluss eines Werbevertrags Kreditauskünfte über den Kunden einholen kann.

15. Beschränkung der Haftung von Medienart Solutions

15.1. Die Haftung der Medienart Solutions ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Medienart Solutions haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Hilfspersonenhaftung ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung der Medienart Solutions für Folgeschäden (wie entgangener Gewinn) des Kunden, seiner Geschäftspartner oder sonstiger Dritter.

15.2. Der Kunde anerkennt, dass die Schaltung von Werbemitteln jederzeit im Ermessen des Medienanbieters, aus technischen Gründen oder zufolge höherer Gewalt verschoben oder unterbrochen werden oder sogar ganz ausbleiben kann. Für diese Fälle entfällt jegliche Haftung der Medienart Solutions.

15.3. Betragsmässig ist die Haftung der Medienart Solutions beschränkt auf den Betrag, den der Kunden unter dem betreffenden Werbevertrag im Laufe der letzten 12 Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis bezahlt hat.

15.4. Im Fall von Onlinewerbemitteln kann keine bestimmte Anzahl von Einblendungen (impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein Werbemittel garantiert werden.

15.5. Medienart Solutions bemüht sich darum, Manipulationen von Onlineplattformen durch automatisierte, vorgetäuschte oder betrügerische Mittel oder durch wiederholtes manuelles Anklicken zwecks künstlicher Aufblähung von Impressions oder Klickzahlen technisch zu eliminieren. Sie leistet dafür jedoch keine Gewähr.

15.6. Die Medienart Solutions lehnt jede Haftung für die Tauglichkeit oder Angemessenheit von für den Kunden erstellten Werbemitteln ab.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Die Werbeverträge unterstehen schweizerischem Recht, sofern keine zwingenden Gesetzesbestimmungen anderes Recht für anwendbar erklären. Weiterverweisungsnormen sowie das UNK-Aufrechtsübereinkommen werden ausgeschlossen.

16.2. Allfällige Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieser AGB werden, wenn immer möglich, gütlich beigelegt. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, so gilt das übliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht, gilt Zug als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Medienart Solutions.

17. Schrifterfordernis, Teilungültigkeit, Änderungen

17.1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Werbevertrags oder dieser AGB, insbesondere aber auch Abweichungen vom Schriftformerfordernis, bedürfen der Schriftform.

17.2. Sollte eine Bestimmung des Werbevertrags oder dieser AGB ungültig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

17.3. Die Medienart Solutions ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Diese werden ausschliesslich auf www.medienartsolutions.ch veröffentlicht. Die Änderungen gelten ohne schriftlichen Widerspruch innerhalb von sieben Kalendertagen ab Mitteilung der Änderung als genehmigt.

18. Salvatorische Klausel

18.1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

19. Verrechnung

19.1. Der Kunde verzichtet auf die Verrechnung allfälliger Forderungen.

20. Inkrafttreten

20.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2020 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

Baar, 1. April 2020

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